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Was ist ein Mehrzweckfahrzeug M1-AF?

In der EU-Richtlinie 70/156/EWG werden die Aufbauarten von PKW (M1) als Limousine (AA), Schräghecklimousine (AB), Kombilimousine (AC), Coupe (AD), Kabriolimousine (AE) nach der ISO Norm 3833 - 1977 ausgewiesen.

M1-AF Mehrzweckfahrzeuge sind hingegen:

Technische Definition - Mehrzweckfahrzeug M1/AF

Das Mehrzweckfahrzeuge M1-AF wird in der 70/156/EWG nicht nach ISO Norm 3833 - 1977 ausgewiesen, sondern es wird schlichtweg beschrieben als "anderes als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum". Grundsätzlich ist das Mehrzweckfahrzeug AF aber in den Normen erfasst.

Um nun den Unterschied zwischen einem "Kombi" AC und einem Mehrzweckfahrzeug AF aufzuzeigen, lässt sich, mangels deutscher Übersetzung der ISO 3833-1977, die DIN 70010 (Systematik der Straßenfahrzeuge) heranziehen, da die DIN 70010 der ISO 3833 - 1977 entspricht.

Vom reinen Erscheinungsbild her sind die klassischen Geländewagen wie z.B. Nissan Patrol, Toyota Land Cruiser und selbstverständlich der Mercedes G eindeutig AF Fahrzeuge.

D.h., ein Kombi ist die Ableitung einer Limousine oder im Umkehrschluss, eine eigenständige Fahrzeugart wie ein Geländewagen kann kein Kombi sein, wenn es keine entsprechende Limousine in der Baureihe gibt, von dem die Geländewagekarosserie abgeleitet wurde.

Auf keinen Fall dürften die offenen Versionen von Mercedes G, Landrover Defender etc. als AC typisiert werden! Bei diesen Fahrzeugen lässt sich dass komplette Dach öffnen. Grundvoraussetzung für AC ein geschlossener Aufbau!

Geländewagen mit Längssitzbänken haben genau genommen keinen 2. Sitzreihe und schon gar keine klappbaren Rückenlehnen (die Sitzfläche wird hochgeklappt) und sind demnach ebenfalls keine AC Fahrzeuge.

Der klassische Geländewagen mit 2. Sitzreihe ist in der Sitzbankkonstruktion derart beschaffen, dass die Sitzbank komplett klappbar ist, d.h. die Bodenfläche ist freigelegt und wird bei eingebauter Sitzbank nicht von der Selbigen belegt. Auch hier gilt: ein solches Fahrzeug ist kein AC wie in der DIN/ISO definiert.

Am deutlichsten aber zeigt sich der Unterschied im Fahrzeugkonzept AC zu AF in der Praxis, wenn man die in der DIN 70010 diesbezüglich genannten Fahrzeuge vergleicht. Während sich in den VW Passat eine handelsübliche Waschmaschine noch liegend einladen und transportieren lässt, erledigt der Mercedes G diese Übung mit einer stehenden Waschmaschine wesentlich souveräner.

Richtig spannend dürfte es allerdings werden, wenn man versucht, beim Baustoffhändler eine Palette Fliesen (ca.800kg) mit einem Gabelstapler in den VW Passat zu verladen. Kommentar wohl überflüssig! Auch solche Aufgaben meistert ein G locker - von der Gewichtszuladung ganz zu schweigen.

Fakt ist, dass der wahre "Charakter" eines Geländewagens tatsächlich dem des "Mehr-Zweck" entspricht - also dem des Personen oder Gütertransport während ein "Kombi" im direkten Vergleich dem Personen-Gepäcktransport dient.

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